Sie möchten die Produkte Ihres Unternehmens erfolgreich in Übersee verkaufen, aber die komplexen Zollbestimmungen halten Sie zurück? Keine Sorge! Ein reibungsloser Export ist machbar. Mit unseren 5 Tipps navigieren Sie Ihr Unternehmen sicher durch den Zolldschungel und vermeiden unnötige Verzögerungen und Kosten.
Tipp 1: Beantragen Sie rechtzeitig eine EORI-Nummer
Sie können sich die EORI-Nummer als Personalausweis für Ihr Unternehmen im internationalen Handel vorstellen. Sie ist für jede Ein- und Ausfuhrzollanmeldung innerhalb der EU Pflicht. Die Beantragung ist unkompliziert und erfolgt online. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die EORI-Nummer in der Regel innerhalb weniger Tage. Mit dieser Nummer können Sie den Zollprozess starten und Ihre Waren problemlos exportieren.
Tipp 2: Vereinfachen Sie den Export: Werden Sie zugelassener Ausführer
Möchten Sie die Waren Ihres Unternehmens schneller und einfacher in Länder exportieren, mit denen die EU ein Freihandelsabkommen geschlossen hat? Dann sollten Sie in Erwägung ziehen, sich als zugelassener Ausführer (ZA) zu registrieren.
Was bringt der ZA-Status?
Als zugelassener Ausführer profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen:
- Mehr Flexibilität: Sie können die Zollabfertigung an einem Ort Ihrer Wahl durchführen, zum Beispiel direkt in Ihrem Unternehmen.
- Schnellere Abfertigung: Ausfuhrbegleitdokumente stehen innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung, was Verzögerungen minimiert.
- Weniger Bürokratie: Sie können Ursprungserklärungen auch für Warenwerte ausstellen, die über den üblichen Schwellenwerten liegen.
Warum ist das wichtig?
Durch die Vereinfachung der Zollabfertigung sparen Sie Zeit und Geld. Die Waren Ihres Unternehmens gelangen schneller an den Bestimmungsort, und Sie können sich auf das Kerngeschäft Ihres Unternehmens konzentrieren.
Wann ist ein ZA sinnvoll?
Der ZA-Status ist besonders empfehlenswert, wenn Sie regelmäßig Waren in Länder exportieren, mit denen die EU ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat. Durch die Nutzung von Präferenzursprungsregeln können Zollgebühren gespart werden.
Was ist der Unterschied zum registrierten Ausführer (REX)?
Während der zugelassene Ausführer sich auf die Vereinfachung der Zollabfertigung konzentriert, ist der registrierte Ausführer (REX) speziell für die Ausstellung von Präferenznachweisen zuständig. Je nach Freihandelsabkommen kann es erforderlich sein, beide Status zu beantragen.
Wie werde ich zugelassener Ausführer?
Die Registrierung zum ZA erfolgt bei der zuständigen Zollbehörde. Die genauen Anforderungen können je nach Mitgliedstaat variieren. Informieren Sie sich am besten direkt bei dem zuständigen Zollamt oder bei einer für den Außenhandel zuständigen Stelle.
Tipp 3: Prüfen Sie, ob Exportverbote oder -beschränkungen bestehen
Auch wenn die EU sich grundsätzlich dem freien Handel verpflichtet hat, kann der Export bestimmter Waren oder Güter in einzelne Länder untersagt oder beschränkt sein. Prüfen Sie daher rechtzeitig, ob ein Exportverbot vorliegt oder eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist. Das geht online in der TARIC-Auskunftsanwendung der EU oder über die EU-Sanktionskarte.
Falls Sie eine Ausfuhrgenehmigung benötigen, muss diese online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Eine Bearbeitung kann 6–8 Monate dauern, planen Sie also ausreichend Zeit ein.
Stellen Sie abschließend noch sicher, dass es im Empfangsland keine Einfuhrverbote oder -beschränkungen gibt.
Tipp 4: Die Ausfuhranmeldung
Ab einem Warenwert von 1000 € müssen Sie bei der zuständigen Zollstelle eine Ausfuhranmeldung abgeben. Dieses Dokument enthält Einzelheiten über die auszuführenden Waren und die beteiligten Vertragspartner, konkret:
- Eine Zollrechnung mit Warentarifnummer
- Den Warenwert der Güter
- Eine Packliste mit Anzahl sowie Gewicht der Packstücke
- Die EORI-Nummer des Versenders
Ausfuhranmeldungen müssen online über das ATLAS-System abgegeben werden, entweder durch ein in der EU ansässiges Unternehmen oder eine beauftragte Zollagentur.
Anschließend wird über ATLAS elektronisch Ihr Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erzeugt. Das ABD müssen Sie Ihrer Sendung beifügen. Bei einer Buchung über LetMeShip wird die ABD automatisch für Sie erstellt.
Abschließend erhalten Sie einen elektronischen Ausgangsvermerk zum Download, sobald Ihre Ware die EU verlassen hat. Den Ausgangsvermerk benötigen Sie als Nachweis für das Finanzamt.
Tipp 5: Die Warentarifnummer
Die Warentarifnummer ist das zentrale Ordnungskriterium im grenzüberschreitenden Handel. Von der korrekten Eintarifierung der Ware hängen sämtliche Maßnahmen der Zollstelle ab. Die Warentarifnummer ist für den Export also das, was die Zolltarifnummer für den Import darstellt. Und beide sind teilidentisch, denn die ersten acht Ziffern der Zolltarifnummer bilden die Warentarifnummer. Wer also durch Importe bereits die Zolltarifnummer der Ware kennt, hat auch automatisch die Warentarifnummer parat.
Falls die Warentarifnummer noch nicht bekannt ist, bietet die EU mit dem TARIC-System und der Datenbank EZT-online der Zollverwaltung zwei Möglichkeiten, um die passende Nummer zu ermitteln. Dieses Vorgehen ist jedoch mit einer gewissen Unsicherheit verbunden, denn die so ermittelten Nummern sind nicht verbindlich und es kann unterschiedliche Auffassungen über die korrekte Eintarifierung einer Ware geben. Für Unternehmen ist dies ärgerlich, denn eine Änderung kann Auswirkungen auf den Zollsatz und die erforderlichen Dokumente haben.
Um Verzögerungen bei Ihrem Export zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen auch hier, eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) einzuholen. Eine vZTA ist drei Jahre gültig und verbindlich für alle Zollstellen innerhalb der EU.
Fazit
Der Zollprozess für eine Ausfuhr aus Deutschland in einen Drittstaat birgt ein paar Stolpersteine und es gibt Sonderfälle, für die besondere Genehmigungen oder Lizenzen benötigt werden. Diese Tipps helfen Ihnen dabei, die gängigsten Probleme zu erkennen und so unnötige Verzögerungen und Mehrkosten zu reduzieren. Denken Sie aber daran, dass sich Zollvorschriften ändern können und es wichtig ist, auf dem Laufenden zu bleiben. Bei Fragen zum Thema Zoll, Einfuhr oder Ausfuhr, aber auch für allgemeine Fragen zu einem Versand unterstützen Sie die Versandexperten in unserem Kundenservice.

Hallo, ich bin Vanessa👋
Ich arbeite im Vertriebsteam von LetMeShip und bin bereit, die besten Preise und Versandoptionen für Sie zu finden.
Lassen Sie uns reden – Wir sind für Sie da!
Lassen Sie sich zurückrufen oder vereinbaren Sie einen Termin, wann immer es Ihnen passt.

